Amtsmissbrauch aus Rache?

Schwerwiegender Verdacht vorsätzlicher falscher Begutachtung der Pflegebedürftigkeit – skrupelloses Spiel mit dem Leben von 96 jähriger Berlinern

Der Standort des MDK in Berlin-Schöneberg

Foto: EA

Berlin, 14.09.2016 – Es wurde schon viel darüber berichtet, welche Zustände in der Pflege herrschen und wie manchmal alte Menschen behandelt werden und leiden müssen. In unserem Fall ist es kein Seniorenheim oder Pflegedienst, der hinterfragt werden muss, sondern eine öffentliche Begutachtungsstelle, die für die Pflegekassen den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellt. Der Schauplatz und Tatort ist Berlin. Die Begutachtungsstelle ist der MDK-BB, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg. Der Auftraggeber für die Begutachtung war die AOK Rheinland/Hamburg. Eine Gutachterin des MDK steht nach unseren Recherchen unter dem Verdacht, aus niederen persönlichen Motiven ein falsches Gutachten erstellt zu haben und damit nicht nur Amtsmissbrauch begangenen zu haben, sondern auch eine alte Frau unnötig leiden zu lassen und ihr Leben skrupellos aufs Spiel zu setzen. ERMITTLUNGSAKTE beschäftigt sich mit dem Fall und seiner Aufklärung.

Das hilflose Opfer

Eine 96 jährige Frau lebt in einer von einem Pflegedienst betreuten Seniorenwohngemeinschaft in Berlin-Schöneberg. Im Frühjahr dieses Jahres erlitt sie einen schweren Schlaganfall. Die alte Dame kann ohne Hilfe nicht mehr stehen und nur noch innerhalb der Wohngemeinschaft mit einem Rollator mit Unterstützung gehen. Sie ist schnell erschöpft und ermüdet und verbringt die meiste Zeit im Bett. Durch ihre Inkontinenz benötigt sie eine Windel, die das Pflegepersonal ständig wechseln muss, weil sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Auch Waschen kann sie sich nicht mehr alleine. Seit dem Schlaganfall ist sie antriebslos und muss zu allem angehalten und ständig beaufsichtigt werden. Am Geschehen um sie herum ist sie im Gegensatz zu der Zeit vor dem Schlaganfall nicht interessiert, mag weder fernsehen noch Radio hören oder sich sonst irgendwie ablenken. Außerdem muss ihr die Nahrung verabreicht werden und, was die Dinge noch erschwert, kann kaum bis gar nicht mehr schlucken. Sie erbricht häufig die Nahrung, die ihr nur noch passiert gegeben werden kann, weil nicht nur die Muskeln der Speiseröhre nicht mehr funktionieren, sondern auch der Magen sich nicht mehr richtig öffnet. Sie leidet unter einer Niereninsuffizienz im bereits hohen Stadium IV und unter fortgeschrittener Arthrose mit starken Gelenkschmerzen. Vor ihrem Schlaganfall, seit 2008, hatte die alte Dame die Pflegestufe 1. Da sich ihr Zustand aber drastisch verschlechtert hatte, war für sie die Pflegestufe 2 beantragt worden. Der Pflegedienst hatte einen Pflegeaufwand von 193 Minuten, also mehr als drei Stunden täglich aufgelistet, was auch die Grundlage für den Höherstufungsantrag bildete.

Welche Pflegestufen gibt es und was bedeuten sie?

Es gibt im Wesentlichen die Pflegestufen 1, 2 und 3. Durch die Pflegestufe wird der individuell anerkannte Pflege- und Hilfsbedarf eines Menschen beschrieben, den die Pflegeversicherung mit bestimmten Leistungen erfüllt. „Je nach Pflegestufe haben Pflegebedürftige unterschiedlich hohe Ansprüche, so dass der Prozess zur Einstufung in eine Pflegestufe entscheidend für den durch die Kasse finanzierten Umfang der Pflege und Betreuung ist“, ist auf pflege.de zu lesen. Zunächst muss eine Pflegestufe beantragt werden. Anschließend lässt die Pflegekasse von Gutachtern wie dem MDK, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, den Pflegebedarf vor Ort prüfen. Die tägliche Dauer der benötigten fremden Hilfen entscheidet über die Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3. Wer die Pflegestufe 1 beanspruchen möchte, muss täglich im Wochendurchschnitt mindestens 90 Minuten auf fremde Hilfe angewiesen sein, bei Pflegestufe 2 sind es täglich im Wochendurchschnitt mindestens drei Stunden, bei Pflegestufe 3 schließlich fünf Stunden.

Das falsche Gutachten

Die Pflegekasse, bei der die alte Dame versichert ist, ist die AOK Rheinland/Hamburg. Die ließ nach Eingang des Antrags ihre Versicherte durch den MDK-BB, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg, begutachten. Frau F., die Gutachterin des MDK, kam nach einem Hausbesuch bei der alten Dame am 4. Juli 2016 zu dem Schluss, dass keine erhöhte Pflegebedürftigkeit bestehe. Das Ergebnis des „Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI“ lautete wörtlich: „Bisherige Alltagskompetenz ist nicht eingeschränkt.“ Die dem Gutachten anliegende Dokumentation der Befunderhebung durch die Gutachterin liest sich zwar formal schlüssig, setzte aber einen von ERMITTLUNGSAKTE beigezogenen Facharzt und einen erfahrenen Pflegefachmann hinsichtlich des Ergebnisses in Erstaunen. Jedenfalls wurde der Höherstufungsantrag auf die Pflegestufe 2 auf das Gutachten des MDK hin von der Pflegekasse abgelehnt. So weit so gut. Oder so schlecht. Der erhöhte Pflegeaufwand besteht ohne Zweifel für die alte Dame, das ist selbst für einen Laien leicht erkennbar, wenn er sie sieht und mitverfolgt, welche Hilfe sie braucht. Wer zahlt aber den höheren Pflegeaufwand? Das bleibt bei den Angehörigen hängen. Wenn die es sich aber nicht oder nicht mehr leisten können, muss die Hilfe und Pflege auf die Zeiten reduziert werden, die bei der Pflegestufe 1 abgedeckt werden. Und das ist in unserem Fall viel zu wenig. Zudem ist absehbar, dass die alte Dame bald einen PEG, das ist ein künstlicher Zugang durch die Bauchwand in den Magen, erhalten wird, weil sie sonst verhungert und verdurstet. Sie hat jetzt schon erheblich an Gewicht verloren. Muss die 96 Jahre alte Frau nun elend zugrunde gehen, weil man ihr nicht zugesteht, dass die Pflege auch bezahlt wird, die sie dringend benötigt? Es scheint so.

Das Motiv für die falsche Begutachtung

Jetzt kommt aber die entscheidende Frage. Wenn schon für einen Laien wie mich, der allerdings auch Erfahrung als Medizinjournalist hat, die Situation und der hohe Pflegebedarf leicht erkennbar sind, wieso war es das nicht für die Gutachterin des MDK Berlin-Brandenburg? Und hier wird aus einem mehr oder minder bürokratischen Vorgang ein Kriminalfall. Unfähigkeit und Unwissenheit kann bei der Gutachterin ausgeschlossen werden, wie Recherchen inzwischen ergeben haben. Es handelt sich bei Frau F. um eine erfahrene Mitarbeiterin des MDK, sogar mit Leitungsverantwortung. Reden wir hier über vorsätzlich falsche Begutachtung? Wenn sie aber vorsätzlich falsch begutachtet hat, warum tat sie das und wo liegt ihr Motiv? Die alte Dame und ihre Angehörigen waren Frau F. bisher vollkommen unbekannt. Gibt es andere Gründe, möglicherweise in Verbindung mit dem Pflegedienst, die sie zu diesem Handeln veranlassten? Und siehe da, hier kommen wir dem möglichen Motiv auf die Spur. Die Mitarbeiterin des Pflegedienstes, die bei der Begutachtung der alten Dame bei dem Hausbesuch von Frau F. zugegen war und Angaben über den Zustand der Pflegebedürftigen machte, war vorher Untergebene von Frau F. beim MDK. Die beiden Damen sind nicht im Guten voneinander geschieden, macht die nunmehrige Qualitätsbeauftragte des Pflegedienstes ihre ehemalige Vorgesetzte Frau F. doch dafür verantwortlich, sie mit unlauteren Mitteln aus dem MDK gedrängt zu haben. Weshalb sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau F. erstattete.

Ein Akt der Grausamkeit mit strafrechtlicher Bedeutung

Muss die alte Dame, deren Pflegebedürftigkeit Frau F. nicht erkennen wollte, nun darunter leiden, dass eine Art Rache wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde geübt wird? So scheint es. Es scheint, dass hier Amtsmissbrauch getrieben wird. Oder ist es sogar noch mehr als Amtsmissbrauch? Wenn man bewusst in Kauf nimmt, dass durch die falsche Begutachtung eine Frau in dem hohen Alter wochen- oder monatelang nicht die Hilfe und Pflege erhält, die sie benötigt, und leiden muss, dann ist das ein Akt der Grausamkeit und strafrechtlich vorsätzliche Körperverletzung. Wenn die alte Frau als Folge dessen vorzeitig stirbt, weil bis zu einem neuen und unvoreingenommenes Gutachten und der Zuerkennung der Pflegestufe 2 zu viel Zeit vergeht, dann könnte das auch als vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge angesehen werden. Ob aber hier eines Tages Amtsmissbrauch oder Körperverletzung geahndet werden, ist für unsere pflegebedürftige alte Dame unerheblich, wenn sie deshalb zu Tode kommen sollte. Sie hat es nicht verdient zu leiden und vorzeitig zu sterben, nur weil aus niederen persönlichen Motiven eine für eine intensivere Pflege notwendige Geldleistung verhindert wird.

Wird das Leiden und der vorzeitige Tod eines alten Menschen in Kauf genommen?

Für unsere alte Dame wurde am 13. Juli 2016 Widerspruch gegen die Ablehnung der Höherstufung auf die Pflegestufe 2 eingelegt. Bis der entschieden ist und sie die höhere Pflegestufe zuerkannt erhält, bekommt sie auch vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg keine finanziellen Zuwendungen als Hilfe zur Pflege, wie das bezeichnet wird. Bis dahin kann nicht einmal jemand vom Bezirksamt kommen, um sich ein Bild zu machen, wie das dafür erforderlich ist. Stirbt unsere alte Dame, bevor der Widerspruch bearbeitet und die Pflegestufe heraufgesetzt worden ist, dann könnte ihr Tod eine direkte Folge des Amtsmissbrauches sein. Es soll niemand sagen, dass das einer erfahrenen Mitarbeiterin des MDK nicht bewusst ist. Sie hat den vorzeitigen Tod der alten Frau dabei in Kauf genommen. Was bedeutet schon das Leben einer 96-jährigen? Aber der ehemaligen Untergebenen, die sich erdreistet hat, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen, hat sie gezeigt, wo es lang geht und wer das Sagen hat.

Nach zwei Monaten immer noch keine Reaktion

Bis heute, zwei Monate später, gab es noch keine erneute Begutachtung. Wird die Bearbeitung des Widerspruchs zurückgehalten? Wenn ja, von wem? Es wird sich herausstellen. Wenn jemand 96 Jahre alt ist, dann sind zwei Monate eine sehr lange Zeitspanne. Weder eine Pflegekasse noch ein Begutachtungsstelle können es sich leisten, wenn Mitarbeiter dubiose oder gar kriminelle Handlungen begehen. In der Regel verfügen solche Institutionen über entsprechende Abteilungen, die für die Compliance, also die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, zuständig ist. In solchen Fällen kann aber nicht gewartet werden, bis ein solcher interner Apparat angelaufen ist und lange geprüft hat. Hier muss sofort gehandelt werden. ERMITTLUNGSAKTE wird ohne Verzögerung alle damit konfrontieren, die hier verantwortlich sind. Es muss schnell und effektiv geholfen werden, dass ein Unrecht und eine strafbare Handlung das Leben eines Menschen, und sei er noch so alt, schwer machen und auch nur um eine Minute verkürzen. Sollte dem aber kein Erfolg beschieden sein oder zu spät Wirkung zeigen, dann wird der Fall bei der Staatsanwaltschaft anhängig gemacht und solange verfolgt und darüber berichten, bis er strafrechtlich abgehandelt ist. Denn es geht nicht nur um diesen Fall, es geht um jeden Fall, wo durch Amtsmissbrauch alte und kranke Menschen zu Opfern werden und nicht nur zu materiellem, sondern auch zu körperlichem Schaden und vielleicht gar zu Tode kommen. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

ERMITTLUNGSAKTE wird sich in Zukunft verstärkt auch mit solchen „Alltagsfällen“ beschäftigen, weil insbesondere alte und kranke Menschen oft hilf- und wehrlos Willkür und kriminellen Handlungen ausgesetzt sind. Sind Ämter, Kranken- und Pflegekassen oder auch Begutachtungseinrichtungen in solchen Fällen im Spiel, dann sind auch die Angehörigen oft nicht in der Lage, dagegen anzukommen. Ob einzelne Mitarbeiter solcher Institutionen sich fehlverhalten oder ob „von oben“ Unmenschlichkeit angeordnet wird, beides kann nicht toleriert und muss öffentlich gemacht, an den Pranger gestellt und verfolgt werden. In Kürze steht ERMITTLUNGSAKTE dafür ein Medium zur Verfügung, dass in hoher Auflage Deutschland weite Verbreitung findet. Zusätzlich werden wir weiter auf unseren Webseiten die Fälle veröffentlichen und unsere Informationen auch an andere Redaktionen zur Veröffentlichung weitergeben.

Manfred Patzer

vorgeblicher Unternehmensberater,

(zuletzt Bad Homburg)

Herr Patzer ist in einen Betrug und eine Geldwäsche von Drogen- und Terrorgeld in 3-stelliger Millionenhöhe verwickelt. Wer kann Auskunft über seine Aktivitäten geben? Wer kennt seinen derzeitigen Aufenthaltsort? Vor Patzer wird dringend gewarnt.

Alex Coris

zuletzt Managing Director

(zuletzt Hongkong)

Coris ist in einen Betrug und eine Geldwäsche von Drogen- und Terrorgeld in 3-stelliger Millionenhöhe verwickelt. Er war Managing Director der Tregenza Ltd. in Hongkong (vormals HSBC HK). Wer kann Auskunft über seine Aktivitäten geben? Wer kennt seinen derzeitigen Aufenthaltsort? Vor Coris wird dringend gewarnt.

Stefan Oppermann

Kaufmann

(Bremen)

Wer kann über das Geschäftsgebaren von Herrn Oppermann Auskunft geben? Wer hat Immobiliengeschäfte mit ihm getätigt? Wer kann über seine Aktivitäten in den USA Auskunft geben?

Doris Hoidn

Kauffrau, ehem. Rechtsanwaltsangestellte

(Augsburg)

Wer hat Erfahrung mit Frau Hoidn als Vermittlerin von Kapitalanlagen? Wer kennt sie aus der Zeit als Geschäftsführerin beim Bund der Selbständigen in Schwaben? Welche Aktivitäten entfaltete sie als "Schamanin"?

Personen, denen hier etwas bekannt gemacht wird, können sich auch über unser Kontaktformular melden oder eine Mail senden an: info@ermittlungsakte.de.

Wenn der Nachweis geführt werden kann, dass ein berechtigtes Interesse an einer Bekanntmachung auf ERMITTLUNGS-AKTE vorhanden ist und die Person, für die die Bekanntmachung bestimmt ist, tatsächlich unbekannten Aufenthalts ist oder Mitteilungen diese offenbar nicht erreichen, können Sie uns diese übermitteln an: info@ermittlungsakte.de. Registrierte Nutzer können diesen Service kostenlos nutzen. Ansonsten veröffentlichen wir die Bekanntmachung gegen eine Spende von 20 Euro an die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer Weißer Ring e.V.:

Warnung vor Rip-Dealern

Vorsicht wenn Sie Personen treffen, die Ihnen Kapital ohne Sicherheiten und zu “Traumkonditionen” oder unter seltsamen Abwicklungsmodalitäten anbieten. Sie sollten einige Vorbereitungen treffen und das Nachfolgende beachten.

Unterschreiben Sie nichts, sondern lassen Sie alles erst von einem Rechtsanwalt prüfen. Leisten Sie keine Anzahlungen.

Machen Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos oder eine Videoaufnahme von dieser/diesen Person/en und fertigen Sie zur Dokumentation unmittelbar danach ein Gesprächsprotokoll an. Solches Material kann zur Identifizierung dienen.

Eine laufende Dokumentation alles persönlich und telefonisch Besprochenen ist ein Muss und schützt Sie vor den nachher meist abenteuerlichen Gegenangriffen zur Rechtfertigung des geplatzten Geschäftes und damit verbundenen Forderungen.

Nehmen Sie immer einen Zeugen zu solchen Gesprächen mit. Scheuen Sie sich nicht, sich einen Ausweis zeigen zu lassen. Fotografieren Sie den auch wenn möglich. Selbst wenn er falsch sein sollte - was ich schon oft erlebt habe - ist das für die Behörden hilfreich.

Wenn Sie solches Dokumentationsmaterial zur Verfügung haben, lässt sich leichter feststellen, ob es sich um einen seriösen Kontakt handelt oder nicht. Außerdem können Sie sich überzeugender an die Ermittlungsbehörden wenden.

ERMITTLUNGSAKTE © 2018 / Hanns-Martin Hartenberg
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