Kost ja nix?

Die seltsamen Methoden vorgeblich ehrbarer Bremer Kaufleute

Die Immobilie des "ehrbaren" Bremer Kaufmanns

EA/s.o.

Berlin/Bremen, 26.11.2013 - Es ist schon manchmal seltsam, was man erleben kann, wenn man vor dubiosen und kriminellen Personen warnt. Da stellen sich plötzlich nicht alleine die, vor denen ich warne, sondern die vermeintlichen Opfer und Geschädigten als mit allen Wassern gewaschene Profis im übers Ohr Hauen heraus. Bekanntermaßen gebe ich meine Warnungsinformationen zu Personen aus meiner Datenbank kostenlos, wenn das nicht ein oder zwei Telefongespräche überschreitet. Nun sollte man meinen, dass es allgemein bekannt ist, dass man auch zahlen muss, wenn man erheblich mehr Information haben will und noch dazu Beratung in Anspruch nimmt, wie man möglichst ohne großen Schaden aus einer gar nicht so kleinen Sache herauskommt.

Mehr als 20 teilweise sehr ausführliche Telefongespräche, zwei davon mit den beauftragten Rechtsanwälten, eine konferenzartige persönliche Besprechung mit mehreren Personen über mehrere Stunden unter Hinzuziehung eines weiteren Fachmannes für Kriminalitätsbekämpfung, und schließlich ein ganzer Tag, der für Besprechungen mit einem weiteren Rechtsanwalt und dem Geschädigten vor Ort angesetzt war, sind definitiv keine Leistungen, die üblicherweise kostenlos in Anspruch genommen werden können. Wenn dann auch noch bekannt ist, was für ein Kaliber der Kriminalitätsbekämpfer ist und über welche profunden Erfahrungen er verfügt, die er da in solchen Fällen anbietet, dann wird nur ein vollkommen Lebensfremder glauben, man bekäme seine Leistungen kostenlos. Oder jemand, der es darauf anlegt, sowieso und von vornherein nicht zahlen zu wollen.

Hat sich aber das vermeintliche Opfer damit nicht selbst als Betrüger herausgestellt? Oder gar in dem vermeintlich an ihm begangenen Betrug als betrogener Betrüger? Dann stellt sich aber auch die Frage: wurde er überhaupt betrogen oder war es eher oder genau umgekehrt? Schauen wir uns den Fall einmal an.

Da ist zuerst einmal eine Person, vor deren Geschäftspraktiken ich warne, weil sich ein guter Teil der „Geschäfte“ als betrügerisch oder zumindest bedenklich herausgestellt hat. Nennen wir den Herrn einmal den „Herrn Baron“. Auf der anderen Seite ist ein Immobilienkaufmann in Bremen, der eine seiner Immobilien, ein Villen ähnliches Gebäude, veräußert. Nach seinen Angaben kernsaniert. Nennen wir ihn hier den „ehrbaren Bremer Kaufmann“.

Die Ehefrau des Herrn Baron kauft mit notariellem Kaufvertrag von dem ehrbaren Bremer Kaufmann besagte Immobilie um knapp 800 Tausend Euro. Genauer gesagt steht die Immobilie im Eigentum der Mutter des ehrbaren Bremer Kaufmanns, aber das sei nur der Vollständigkeit halber gesagt. Der Kaufpreis ist laut Kaufvertrag fällig, wenn die Finanzierung erfolgreich abgewickelt wurde. In der Zwischenzeit zahlen Herr Baron und Frau Baronin, die auch schon die Immobilie mit ihren Kindern bezogen haben, ein monatliches Nutzungsentgelt.

Der ehrbare Bremer Kaufmann möchte aber nicht länger auf die Kaufpreiszahlung warten, es sind auch schon mehr als drei Monate seit Abschluss des Kaufvertrages vergangen. Immerhin, das Nutzungsentgelt hat der Herr Baron bezahlt. Irgendwie kommt es dem ehrbaren Hanseaten aber mittlerweise verdächtig vor. Da findet er beim Googeln, dass auf der Seite von ERMITTLUNGSAKTE nach Informationen über den Herrn Baron gefragt wird. Klarer Fall, der Herr Baron ist ein Betrüger. So scheint es jedenfalls. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei schreibt einen Binnenbrief. Wenn nicht binnen so und soviel Tagen bezahlt wird, dann...

Die Antwort lässt nicht lange auf sich warten und kommt ebenfalls in Form eines Rechtsanwaltsbriefes. Da sieht die Sache aber plötzlich nicht mehr so klar aus. Denn in dem Brief steht nicht nur der Verweis auf den Kaufvertrag, sondern auch, dass die Immobilie erhebliche Mängel aufweise, wie sich herausgestellt habe.

Unser ehrbarer Bremer Kaufmann, der schon in Kontakt mit dem Kriminalitätsbekämpfer ist und einiges an Informationen und Beratung in Anspruch nimmt, ist hochgradig nervös und beinahe panisch. In einer Reihe von Telefongesprächen, teilweise sehr ausführlich, lässt sich unser ehrbarer Bremer Kaufmann immer wieder beraten, wie er vorgehen soll. Ebenso wie der Rechtsanwalt, der nun als Rechtsfreund seines tun soll, nachdem sich die Anwältin mit ihrem Naivbrief mehr oder minder disqualifiziert hat.

Der ehrbare Bremer Kaufmann holt sich schließlich gemeinsam mit seiner Ehefrau und seiner Büroleiterin in einer stundenlangen Konferenz persönlichen Rat beim Kriminalitätsbekämpfer vor Ort in Berlin. Der soll unter allen Umständen und so schnell wie möglich nach Bremen kommen, das ist sein ausdrücklicher und flehentlicher Wunsch. Der inzwischen dritte Rechtsanwalt soll "gebrieft" werden. Unser ehrbarer Bremer Kaufmann will außerdem die praktische weitere Vorgangsweise besprechen, um den Fall zu einer zügigen Lösung ohne großen Schaden und bei überschaubaren Kosten zu bringen. Die Konferenz ist am Freitag.

Der Kriminalitätsbekämpfer sagt andere Termine und Beratungen für den folgenden Montag, an dem das stattfinden soll, kurzfristig ab bzw. teilt andere Kollegen dafür ein. Hin- und Rückfahrt Berlin – Bremen Montag in der Früh, Bremen – Berlin am Nachmittag im ICE sind gebucht. Ein für unseren ehrbaren Bremer Kaufmann sehr vorteilhaftes pauschales Angebot für Beratung und Intervention, Abrechnung nach Zeit wäre einiges teurer, ist wie besprochen gestellt, die Rechnung dazu übermittelt, um keine Zeit zu verlieren und in dem Fall sofort loslegen zu können.

Über das Wochende arbeitet sich unser Kriminalitätsbekämpfer intensiv in den Fall ein, arbeitet alte Akten den Baron betreffend durch, führt Telefonate mit anderen Geschädigten, bespricht, trotz, Wochenende, die Verträge im gegenständlichen Immobilienfall noch einmal mit einem Rechtsanwalt. Seine Kollegen unterstützen ihn in der Vorbereitung der operativen Maßnahmen, Pläne werden aufgestellt, Kapazitäten von Partnern und Mitarbeiter geblockt.

Am Sonntag Abend kurz nach 22 Uhr sagt unser ehrbarer Bremer Kaufmann die Beratung in Bremen plötzlich ab. Der Rechtsanwalt soll nun in einer Telefonkonferenz ab 11 Uhr Montag Vormittag ausführlich gebrieft werden. Danach soll die Beratung unter vier Ohren weitergehen. Der Tag gehört dem Auftraggeber, dem ehrbaren Hanseaten, seit acht Uhr steht der Kriminalitätsbekämpfer bereit. Bis nach 13 Uhr hat sich noch niemand gemeldet. Dann teilt unser ehrbarer Bremer Kaufmann plötzlich mit, dass nichts mit dem weitergehenden Auftrag auf pauschaler Basis ist. Er würde aber die Fahrtkosten für den ICE bezahlen, und noch auf glatte 200 Euro aufrunden. Der Kriminalitätsbekämpfer lehnt das Trinkgeld ab, er solle die in Rechnung gestellten Fahrkosten überweisen, so wie nachgewiesen. Dann gibt es eben keine weitere Beratung und schon gar keine Intervention. Nur die bisherige Leistung ist demgemäß in Rechnung zu stellen, nach Zeitaufwand, da war noch nichts pauschaliert.

Was ist geschehen? Hat sich bei dem Gespräch mit dem nunmehrigen Rechtsanwalt herausgestellt, dass unser ehrbarer Bremer Kaufmann selbst auf dünnen Eis wandelt? Dass der Immobilienverkauf von seiner Seite aus auch nicht koscher ist? Hat der Rechtsanwalt davor gewarnt, den Ermittler ins Haus zu holen, weil der dann herausfinden könnte, dass es doch ganz anders ist? Dass das das mit dem „Opfer“, das unser ehrbarer Bremer Kaufmann sein will, vielleicht nicht ganz stimmig ist? Oder will der Rechtsanwalt einfach nur nichts von seinem schönen Honorar abgeben, dass er da verdienen kann. Bei dem Streitwert und dem netten teuren Aufwand. Aber Letzteres passt irgendwie nicht zu dem Trinkgeldangebot unseres ehrbaren Bremer Kaufmanns.

Es gibt noch eine ganz andere Hypothese, die auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Es meldet sich jemand und gibt nur vor, von einer Person geschädigt worden zu sein, vor der ich warne. Tatsächlich macht er mit ihm die besten Geschäfte, vielleicht sogar in diesem Falle ganz redlich, und erklärt sich als Draufgabe für seinen neuen Freund noch bereit, es dem Ermittler so richtig zu zeigen. Zumindest aber diesen auszuhorchen, was er als Pulver gegen den Herrn Baron hat und wie er ihm gefährlich werden könnte. Wenn das das Ziel war, dann weiß der jetzt eine ganze Menge, dessen Wert ganz ordentlich ist. Warum das nicht nur denkbar, sondern auch möglich ist? Weil ich genau das schon erlebt habe, nicht nur einmal. Die Quislinge, wie man solche „Kollaborateure“ auch nennt, hatten davon immer auch noch ihren persönlichen materiellen Nutzen.

Die Spesenrechnung über die Fahrtkosten stammt vom Montag. Die Rechnung über den Beratungsaufwand stammt vom Dienstag. Prompte Zahlung ist bei beiden bedungen. Bis zum Ende der Woche ist keine Zahlung von dem ehrbaren Bremer Kaufmann eingegangen. Für beide Rechnungen statt dessen ein Schreiben des Rechtsanwalts unseres ehrbaren Bremer Kaufmanns. Darin heißt es, dass kein Auftrag erteilt worden sei. Die Rechnung sei ja auch storniert worden. Anmerkung: die Rechnung zum Pauschalangebot ist storniert worden, die Rechnung über den voran gegangenen intensiven Beratungsaufwand nicht. Und dabei war man dem ehrbaren Kaufmann noch entgegen gekommen. Und weiter schreibt der Anwalt, sein Mandant sei bereit, „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ die Kosten für die Bahnkarte zu erstatten. Mit dieser Zahlung seien dann alle Ansprüche aus dieser Angelegenheit erledigt. Wenn man nichts anderes höre. Soweit diese erstaunliche Rechtsansicht. Auf die es sehr wohl eine Antwort geben muss, wenn man nicht der Unredlichkeit Tür und Tor öffnen will. Nur Unredlichkeit oder ein strafrechtlich zu beurteilendes Verhalten?

Klarer Fall. Unser ehrbarer Bremer Kaufmann verdient eine Bezeichnung ganz sicher nicht, nämlich das „ehrbar“. Und selbst um den bescheidenen Betrag der Bahnfahrtkosten scheint er sich drücken zu wollen. Er hat Leistung in Anspruch genommen, ganz ordentlich sogar, und wollte sowieso niemals zahlen. Der Herr Baron ist wenigstens noch Baron, wenn auch erkauft, aber was ist unser gar nicht so ehrbarer Kaufmann aus Bremen? Eines ganz bestimmt, nämlich nun eine weitere Person auf meiner Watchlist, vor der ich warnen muss und warnen werde. Und deren „Geschäfte“ ich nun auch in den Fokus nehmen werde. Nicht nur in Bremen, sondern auch in New York, dort ist er nämlich auch recht rege. Eine erste Merkwürdigkeit mit rechtlicher Relevanz ist uns auch schon aufgefallen. Da scheint noch mehr im Busche zu sein. Armes Bremen, am Tropf des Länderfinanzausgleichs und dann solche „Kaufleute“ in deinen Mauern. New York verkraftet das schon. Aber möchte es solche „Kaufleute“ wirklich haben? Schauen wir, was wird.

Registrierte Nutzer erhalten als vertrauliche Information die Klarnamen des Herrn Baron und des unehrbaren Bremer Kaufmanns, wenn sie sich einloggen bzw. automatisch über unseren Informationsbrief „ERMITTLUNGSAKTE vertraulich“.

Manfred Patzer

vorgeblicher Unternehmensberater,

(zuletzt Bad Homburg)

Herr Patzer ist in einen Betrug und eine Geldwäsche von Drogen- und Terrorgeld in 3-stelliger Millionenhöhe verwickelt. Wer kann Auskunft über seine Aktivitäten geben? Wer kennt seinen derzeitigen Aufenthaltsort? Vor Patzer wird dringend gewarnt.

Alex Coris

zuletzt Managing Director

(zuletzt Hongkong)

Coris ist in einen Betrug und eine Geldwäsche von Drogen- und Terrorgeld in 3-stelliger Millionenhöhe verwickelt. Er war Managing Director der Tregenza Ltd. in Hongkong (vormals HSBC HK). Wer kann Auskunft über seine Aktivitäten geben? Wer kennt seinen derzeitigen Aufenthaltsort? Vor Coris wird dringend gewarnt.

Stefan Oppermann

Kaufmann

(Bremen)

Wer kann über das Geschäftsgebaren von Herrn Oppermann Auskunft geben? Wer hat Immobiliengeschäfte mit ihm getätigt? Wer kann über seine Aktivitäten in den USA Auskunft geben?

Doris Hoidn

Kauffrau, ehem. Rechtsanwaltsangestellte

(Augsburg)

Wer hat Erfahrung mit Frau Hoidn als Vermittlerin von Kapitalanlagen? Wer kennt sie aus der Zeit als Geschäftsführerin beim Bund der Selbständigen in Schwaben? Welche Aktivitäten entfaltete sie als "Schamanin"?

Personen, denen hier etwas bekannt gemacht wird, können sich auch über unser Kontaktformular melden oder eine Mail senden an: info@ermittlungsakte.de.

Wenn der Nachweis geführt werden kann, dass ein berechtigtes Interesse an einer Bekanntmachung auf ERMITTLUNGS-AKTE vorhanden ist und die Person, für die die Bekanntmachung bestimmt ist, tatsächlich unbekannten Aufenthalts ist oder Mitteilungen diese offenbar nicht erreichen, können Sie uns diese übermitteln an: info@ermittlungsakte.de. Registrierte Nutzer können diesen Service kostenlos nutzen. Ansonsten veröffentlichen wir die Bekanntmachung gegen eine Spende von 20 Euro an die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer Weißer Ring e.V.:

Warnung vor Rip-Dealern

Vorsicht wenn Sie Personen treffen, die Ihnen Kapital ohne Sicherheiten und zu “Traumkonditionen” oder unter seltsamen Abwicklungsmodalitäten anbieten. Sie sollten einige Vorbereitungen treffen und das Nachfolgende beachten.

Unterschreiben Sie nichts, sondern lassen Sie alles erst von einem Rechtsanwalt prüfen. Leisten Sie keine Anzahlungen.

Machen Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos oder eine Videoaufnahme von dieser/diesen Person/en und fertigen Sie zur Dokumentation unmittelbar danach ein Gesprächsprotokoll an. Solches Material kann zur Identifizierung dienen.

Eine laufende Dokumentation alles persönlich und telefonisch Besprochenen ist ein Muss und schützt Sie vor den nachher meist abenteuerlichen Gegenangriffen zur Rechtfertigung des geplatzten Geschäftes und damit verbundenen Forderungen.

Nehmen Sie immer einen Zeugen zu solchen Gesprächen mit. Scheuen Sie sich nicht, sich einen Ausweis zeigen zu lassen. Fotografieren Sie den auch wenn möglich. Selbst wenn er falsch sein sollte - was ich schon oft erlebt habe - ist das für die Behörden hilfreich.

Wenn Sie solches Dokumentationsmaterial zur Verfügung haben, lässt sich leichter feststellen, ob es sich um einen seriösen Kontakt handelt oder nicht. Außerdem können Sie sich überzeugender an die Ermittlungsbehörden wenden.

ERMITTLUNGSAKTE © 2018 / Hanns-Martin Hartenberg
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